Allgemeine Geschäftsbedingungen

Karl-Peter Gerigk, Kommunikationsberater, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler – forthin Berater genannt.

 

  1. Allgemeines

    1.1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge, die sich auf Leistungen zwischen Berater und Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen. Es gilt das Recht aus andauernder Mitarbeit.
    1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich dann gültig, wenn sie der Berater schriftlich anerkannt hat.
    1.3 Ein Auftrag für den Berater gilt dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Beraters mündlich oder schriftlich angenommen hat.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    2.1 Der Berater behält das Urheberrecht für seine kreativen Leistungen, die er dem Auftraggeber erbracht hat. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, behält der Berater auch das Nutzungsrecht und damit das Recht, die erbrachten Leistungen für seine Eigenwerbung zu nutzen.
    2.2 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags erhält der Auftraggeber für die Leistungen des Beraters – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – ein einfaches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
    2.3 Der Berater ist berechtigt, dem Auftraggeber nachträglich Rechnungen zu stellen, sofern er die erbrachten Leistungen des Beraters in größerem Umfang als vertraglich vereinbart genutzt hat.
    2.4 Der Berater verpflichtet sich gegenüber seinem Auftraggeber, nur Nutzungsrechte zu übertragen, die frei von Rechten Dritter sind.

 

      3. Abnahme, Korrektur, Produktionsüberwachung

 

          3. 1 Die Leistungen des Beraters gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, die  

          Arbeiten verwendet oder die Rechnung bezahlt hat. Eine Nichtabnahme muss der Auftraggeber innerhalb von zwei 

          Wochen nach Lieferung schriftlich begründen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur

          Abnahmeverweigerung.

          3.2 Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, enthält jeder Auftrag an den Berater das Recht auf zwei

          Korrekturdurchgänge.

          3.3 Der Berater überwacht die Produktion nur, wenn sie besonders vereinbart wurde.

          3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater vor Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse Korrekturmuster

          vorzulegen.

  1. Vergütung und Belegexemplare

    4.1. Sämtliche Leistungen des Beraters gegenüber seinem Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erstattet dem Berater zudem Fahrt- und Reisekosten (Spesen), die für die Leistungserbringung notwendig waren und zuvor abgesprochen wurden.
    4.2 Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung. Sie ist ein Nettobetrag, den der Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezahlt.
    4.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Bei einer Leistung mit hohem Zeitaufwand behält es sich der Berater vor, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu fordern.
    4.4 Verzögert sich die Auftragsbearbeitung durch Verschulden des Auftraggebers, so kann der Berater eine angemessene Vergütungserhöhung fordern. 4.5. Der Auftraggeber überlässt dem Berater von allen vervielfältigten Arbeiten mindestens zwei Belegexemplare unentgeltlich.

  1. Geheimhaltung

    5.1 Der Berater verpflichtet sich, alle ihm bekannten Geschäftsvorgänge seines Auftraggebers geheim zu halten. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

     

  2. Haftung

    6.1 Der Berater verpflichtet sich, seine Arbeit sorgfältig auszuführen. Nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, maximal in Höhe des Auftragswertes.
    6.2 Für Schäden an Materialen, die ihm der Auftraggeber überlassen hat, haftet der Berater nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    6.3 Der Auftraggeber erteilt dem Berater eine Vollmacht, notwendige Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen. Der jeweilige Auftragnehmer ist kein Erfüllungsgehilfe des Beraters. Nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Berater.
    6.4 Der Berater lässt seine Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Ist die Genehmigung erteilt, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Arbeitsergebnisse.
    6.5 Der Berater gewährleistet keine rechtliche Prüfung seiner Arbeitsergebnisse. Für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Texte haftet er nicht.
    6.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte für die Vorlagen besitzt, die er dem Berater zur Verfügung stellt. Besitzt er diese Rechte nicht, stellt er den Berater von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
    6.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel macht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend und räumt dem Berater eine angemessene Frist zur Nachbesserung ein. Alle weiteren Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

     

  3. Schlussbestimmungen

    7.1 Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.
    7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und das Europarecht.

  4. A.O. Recht aus Gewohnheit: Alle mit dem Namen der Urhebers und mit -kpg- gekennzeichneten Werke sind dem Grundsatz nach kostenpflichtig. Die Kenntnis der Autorenschaft erübrigt die Kennzeichnung.